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Lieblingshobbys von Anwälten

Auch wenn das Fernabsatzgesetz in Deutschland am 1. Juni seinen sechsten Geburtstag feierte und die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr seit Dezember 2001 gelten – deutsche Online-Händler haben immer noch Defizite bei der Umsetzung relevanter Rechtsvorschriften. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Kölner Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops, der 294 Online-Händler in Sachen Rechtsverstöße analysierte. Das Ergebnis ist alarmierend: “Es gibt keinen Shop, der die Prüfung auf Anhieb schafft”, resümiert Trusted-Shops-Rechtsanwalt und Justitiar Carsten Föhlisch. Am Ende würden rund 17 Prozent der Shops die beantragte Zertifizierung nicht bekommen.

Dabei können die juristischen Nachlässigkeiten die Shop-Betreiber teuer zu stehen kommen, suchen doch seit Jahren findige Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandanten nach Schwachstellen bei Mitbewerbern und kassieren mit wenig Aufwand große Summen. Dabei geht es oft um Details, wie im Beispiel einer Abmahnwelle von März, dem das Landgericht Bielefeld jüngst den Riegel vorschob.

Händlern, die sich derartigen Ärger von vornherein ersparen wollen, rät Carsten Föhlisch, geltende Vorschriften auch wirklich umzusetzen. Zentrale Punkte seien noch immer vor allem weitreichende Informationspflichten sowie das zweiwöchige Widerrufsrecht der Kunden. Doch gerade hier würden die meisten Fehler gemacht. “Die richtige Widerrufsbelehrung ist vor allem im Detail kompliziert”, weiß der Anwalt. Viele Händler würden beispielsweise nicht darauf hinweisen, welche Folgen es hat, wenn ein Kunde die Ware schon benutzt hat, bevor er sie zurück schickt. “Doch nur bei einem solchen Hinweis kann der Händler später unter Umständen Wertersatz für Schäden verlangen”, erklärt Föhlisch. Darüber hinaus würden sich die Shop-Betreiber durch unzureichende Hinweise zu längeren Lieferzeiten, zum Datenschutz, zur Mehrwertsteuer und Versandkosten bei den Preisangaben oder unvollständige Anbieterkennzeichnung der Gefahr aussetzen, Abmahnungen durch Verbände, Verbraucherzentralen, Wettbewerbszentralen oder Konkurrenten zu kassieren.

dp