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Weiterbildung während der Kurzarbeit

Manche Arbeitgeber nutzen die Kurzarbeit deshalb sehr gern, um ihre Mitarbeiter zu weiter zu qualifizieren. Statt zu Hause Däumchen zu drehen, werden bestimmte Mitarbeiter inner- oder außerbetrieblich in interessante und weiterführende Bildungsmaßnahmen geschickt. Dies hat für beide Seiten viele Vorteile: Die Unternehmen entwickeln die Qualifikation ihrer Beschäftigten weiter und diese gewinnen an Beschäftigungssicherheit und beruflichen Entwicklungschancen.

Um ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit in eine Weiterbildung oder Fernstudium schicken zu können, müssen die Unternehmen bestimmte Bedingungen der Bundesagentur erfüllen. Diese erwartet den Nachweis, dass die Fortbildung den Arbeitnehmern einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Deshalb werden sehr gerne Maßnahmen unterstützt, die für de Arbeitnehmer hilfreich sind, die bisher nur eine geringe Berufsqualifikation nachweisen konnten. Für gering Qualifizierte kann (nach einem Antrag des Arbeitgebers vor Beginn der Maßnahme) eine sehr hohe Kostenerstattung von der Bundesagentur gegeben werden. Hierzu zählen die kompletten Lehrgangskosten und Zuschüsse für Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Diese Möglichkeiten zur Weiterbildung sind aber auch für schon besser qualifizierte Arbeitnehmer umsetzbar. Das könnte zum Beispiel eine Schulung zum Thema Controlling für Buchhalter sein oder ein Fachfranzösisch-Kurs für die Sekretariats-Mitarbeiter. Diese bekommen zwischen 20 und 80 Prozent der Kursgebühren erstattet. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Qualifizierung,

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