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Wirtschaftsministerium fördert Energieberatung

Durch eine Energieberatung lassen sich nicht nur die Ursachen hoher Betriebskosten identifizieren, sondern auch Maßnahmen der energetischen Sanierung einleiten, die diese dauerhaft beheben. Doch viele Bauherren scheuen sich vor den Kosten einer Energieberatung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat deshalb das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ bis zum 31. Dezember 2009 verlängert, welches eine anbieterunabhängige Beratung bezuschusst.

Im Fokus der förderwürdigen Beratung sollten Themen wie die energetische Sanierung, der Wärme- und Dämmschutz, Heiztechnik sowie erneuerbare Energien stehen. Nach einer unabhängigen Analyse der baulichen Gegebenheiten erstellt der Energieberater einen ausführlichen Bericht, in dem Möglichkeiten zur Optimierung der Energieeffizienz dargestellt werden.

Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt für Ein- oder Zweifamilienhäuser höchstens 300 Euro, bei mehr Wohneinheiten sogar 360 Euro. Beinhaltet die Energieberatung auch eine Analyse der Stromkosten, zahlt das Ministerium weitere 50 Euro. Förderhöchstgrenze ist jedoch die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten für die Energieberatung. Zuwendungsberechtigt sind grundsätzlich alle Eigentümer von Wohngebäuden, aber auch Gebäudeverwalter und Mieter, sofern das Einverständnis der Wohnungseigentümer vorliegt.

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